AGB

ALLGEMEINE VERLEIHBEDINGUNGEN
MOBILES EQUIPMENT

des Studienbereichs „Journalism & Media Management“ der FHWien der WKW

Für Studierende des Bereichs „Journalism & Media Management“ der FHWien der WKW bzw. Studierende der FH Wien der WKW besteht die Möglichkeit, unentgeltlich diverses Video-, Audio- und Multimedia-Equipment für das Studium auszuleihen.

Über ein Online-System kann das Equipment vorab reserviert und längstens für eine Woche entliehen werden.

> Wer?

  • Studierende des Bereichs „Journalism & Media Management“ nach Einschulung mittels Übung(en) im entsprechenden Semester und Workshops oder mit anderweitig vorzuweisender Erfahrung und

  • studiengangsfremde Personen, dh auch Studierende anderer Studiengänge, nach Absprache und mit Genehmigung durch eine/n Verantwortliche/n

(in der Folge „der/die Entleiher/in“)

>Wie?

Reservierung und Abholung

Der Ausleihe des Equipments muss immer eine Reservierung vorangehen. Diese erfolgt ausschließlich über das Online-Reservierungssystem: https://fhwienverleih.iqrent.de/

Der/Die Entleiher/in erhält eine Reservierungsnummer, mit welcher die Abholung zu den vorgegebenen Zeiten (Öffnungszeiten des Verleihes) erfolgen kann. Die Reservierung verfällt, wenn der /die Entleiher/in zum Abholtermin unentschuldigt nicht erscheint.

Öffnungszeiten (Verleihtage):

Montag: 10:00 bis 11:00 Rückgabe / 11:00 bis 12:00 Ausgabe
Donnerstag: 10:00 bis 11:00 Rückgabe / 11:00 bis 12:00 Ausgabe

Ausgenommen Feiertage, Sonderbestimmungen für Ferientage

 > Verantwortung

Der Verleih des Equipments erfolgt ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Verleihbedingungen. Die Übernahme des Equipments und die Kenntnis der Allgemeinen Verleihbedingungen für mobiles Equipment ist bei Abholung schriftlich zu bestätigen.

Ab diesem Zeitpunkt ist der/die Entleiher/in für das ausgeliehene Equipment verantwortlich.

Beanstandungen und Mängel am Equipment müssen seitens des Entleihers/der Entleiherin unverzüglich bei Übernahme bekanntgegeben werden. Wird nichts beanstandet, gilt das Equipment als mängelfrei. Alle, während der Leihfrist aufgetretenen Mängel und Beschädigungen sind unverzüglich, spätestens bei Rückgabe, der FHWien der WKW mitzuteilen. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Das Equipment bleibt im Eigentum der FHWien der WKW. Der/Die Entleiher/in verpflichtet sich, den Leihgegenstand pfleglich und unter größtmöglicher Schonung zu behandeln. Alle notwendigen Sicherheitsvorschriften und –maßnahmen zur Verhinderung von Defekten und Unfällen sind einzuhalten.

> Leihfrist und Rückgabe

Die Dauer der Leihfrist beträgt bis zu einer Woche. Das Equipment ist spätestens am ersten Verleihtag nach Ablauf der Leihfrist zu den oben genannten Öffnungszeiten zu retournieren.

Z.B.: Reservierung von Montag auf Mittwoch (Rückgabe Donnerstag), usw. (siehe Öffnungszeiten).

Reservierungen, die nicht an einem Verleihtag beginnend eingetragen werden, gelten automatisch ab dem nächstmöglichen Verleihtag. Reservierungen, die nicht an einem Verleihtag enden, gelten automatisch bis zum ehest möglichen Verleihtag davor.

Eine Verlängerung der Leihfrist verlangt eine zusätzliche Reservierung im Online-System. Ein persönliches Vorbeikommen am zusätzlichen Verleihtag ist dann nicht nötig. Eine (verlängerte) Leihfrist über 1 Woche hinaus ist nur nach vorheriger zeitgerechter Absprache per Mail an email hidden; JavaScript is required möglich. Zu beachten ist, dass das Equipment nur so lange wie wirklich nötig ausgeliehen wird, um auch anderen Personen die Möglichkeit zu bieten, damit zu arbeiten.

>Rückgabe

Die Rückgabe muss zum ausgemachten Termin im selben Zustand (ausgenommen normale Abnützung) durch den/die Entleiher/in erfolgen.

> Mahnwesen

Bei Verzug, das bedeutet verspätete Rückgabe des entliehenen Equipments, kommt es zu Konsequenzen: Es wird ein zeitlich begrenztes Ausleihverbot ausgesprochen.

> Beschädigung / Verlust

Der/Die Entleiher/in haftet für Schäden am Leihgegenstand und für Verlust des Verleihgegenstands, auch für leichte Fahrlässigkeit und für Zufall, sofern durch die/den Entleiher/in durch eine widerrechtliche Handlung/Unterlassung veranlasst. Jedoch haftet er/sie nicht für einen unverschuldeten Zufall.

Die FHWien der WKW sorgt für Reparatur bzw. gleichwertigen Ersatz, der/die Entleiher/in trägt die erforderlichen Kosten.

> Sonstiges

Änderungen und Ergänzungen der Verleihbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages samt etwaigen Nachträgen unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.